Sie sind hier: Ärzte, Apotheken, Sanitätsfachh. / Apotheken / Schadensfälle - Fortsetzung

Mutwilliges Beschmieren von Apotheken:
Gerade in den Großstädten kommt es immer wieder vor, dass Sprayer in der Nacht die Scheiben oder Eingangsbereiche von Apotheken beschmutzen. Dadurch wird der optische Eindruck der Apotheke nachhaltig gestört.

Was bedeutet das versicherungstechnisch?
Für solche Schäden kommt die Gebäude- oder Glasversicherung grundsätzlich auf. Jedoch oft nur in begrenztem Umfang und vor allem meist erst nach der Begutachtung durch einen Sachverständigen. Die Apotheke muss also für einige Zeit in diesem unansehnlichen Zustand verbleiben.
PharmAssec gewährt seinen Apotheker-Kunden das Recht auf sofortige Aufräumung eines Schadens bis 10.000 EUR. Sie können also noch am selben Tag das Geschmiere überstreichen oder die Scheiben professionell reinigen lassen. Nur bitte alles vorher einmal fotografieren.

Unser Tipp: Die "Kunstwerke" fotografieren und die Fotos an die Hausverwaltung mailen. Nicht selten kommt dafür auch die Hausversicherung auf.  

Feuerschaden und Folgeschäden-Regulierung:
In einer Berliner Apotheke ist vor kurzem der neu eingebaute Kommissionierungsautomat durch ein Feuer zerstört worden. Die Apotheke musste für die Aufräumungsarbeiten fünf Tage geschlossen bleiben.

Was bedeutet das versicherungstechnisch?
Natürlich wird der Kommissionierungsautomat von der Feuerversicherung ersetzt - sei denn die Versicherungsgrenze ist überschritten -, ebenso wie die Aufräumungskosten. Weitere Kosten, wie z.B. Verdienstausfall sowie Miete und Gehälter während der Betriebsunterbrechung werden in der Regel nur pauschal oder anteilig ersetzt (kleine Betriebsunterbrechung). Bis der Apotheker die notwendige Schadensnummer hat, vergehen bei den meisten Versicherern nicht selten bis zu vier Wochen. Bis das Geld dann überwiesen wird, können weitere Monate vergehen. 
PharmAssec garantiert eine Schadensregulierung innerhalb von 14 Tagen. In diesem Fall hat die Apotheke nach drei Tagen eine erste Abschlagszahlung im fünfstelligen Bereich erhalten. Alle Folgekosten wie Mieten und Gehälter in der offizinlosen Zeit wurden vollständig ersetzt. Sogar die entgangenen Gewinne hat PharmAssec bezahlt (große BU), denn das ist in der Apotheken-All-Risk Police vertraglich so geregelt.  

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob sie eine "kleine" oder "große BU" abgeschlossen haben. Alle neu angeschafften größeren Werte Ihrer bestehenden Versicherung sofort melden.

Glasbruch:
Unbekannte haben in einer Apotheke jeweils eine große Schaufensterscheibe eingeschlagen. Bei der Schadensaufnahme stellte sich heraus, dass eine der Apotheken eine Standard-Police hatte, in der jede Glasscheibe nur bis maximal 6 qm Glasfläche versichert ist und die Apotheke hatte etwas größere Scheiben.

Was bedeutet das versicherungstechnisch?
Der Ersatz der Glasscheibe inkl. aller dafür notwendigen Aufräumungs- und Einsetzarbeiten wurde nur anteilig übernommen. Der Apotheker musste zwar nur 20% des Schadens selber tragen, war aber darüber trotzdem sehr verstimmt. Er ist mittlerweile zu PharmAssec gewechselt.
PharmAssec hat die Scheibe der anderen Apotheke nämlich vollständig mit allen Folgekosten übernommen, denn eine Quadratmeterbegrenzung gibt es dort nicht. Sogar eine "Aquarienapotheke", deren Außenwände vollständig verglast wären, ist uneingeschränkt gegen Glasbruch versichert.  

Unser Tipp: Messen Sie einfach mal die größte Scheibe nach und vergleichen Sie das mit Ihrer Police. Und prüfen Sie dann auch mal, ob die Glaselemente innerhalb der Apotheke eigentlich auch durch die bestehende Glasversicherung mitversichert sind. 

Einbruchversuch:
In der Nacht haben Einbrecher versucht, durch die verglaste Eingangstür einer Apotheke einzubrechen. Die Tür hat standgehalten und wies nur einige Einbruchspuren auf. Bei deren Reparatur stellte sich dann heraus, dass der Öffnungs- und Schließmechanismus defekt war.

Was bedeutet das versicherungstechnisch?
Die Reparaturkosten der Glastür sind durch jede Glasversicherung gedeckt. Der Schließmechanismus ist jedoch ein Zubehör, das nicht aus Glas ist, weshalb die meisten Glasversicherungen diesen Folgeschaden nicht ersetzen. Doch leider kommt dafür auch die Elektronik-Versicherung nicht auf, denn die gilt nicht für Zubehör. Die Kosten für die Reparatur des Schließmechanismus beliefen sich auf 2.700 EUR. Das ist übrigens ein Schaden, der sehr Häufig vorkommt und meist zwischen 2.000 und 5.000 EUR, im Ersatzfall sogar bis zu 7.000 EUR kostet.
PharmAssec zahlt die vollständige Wiederherstellung der Apotheken-Eingangstür inklusive des defekten Schließmechanismus.

Unser Tipp: Auf jeden Fall den Einbruchversuch anzeigen.

Rezeptbetrug:
Es kommt immer mal wieder zu Betrugsfällen mit gefälschten Rezepten. Hier können Mehrfachtäter durchaus großen Schaden anrichten.

Was bedeutet das versicherungstechnisch?
Ein Rezept ist - ebenso wie Bargeld - grundsätzlich nur bei einem Einbruch-Diebstahl versicherbar. Viele Versicherer schließen aber auch dieses Risiko aus oder begrenzen es auf bestimmte Summen oder binden die Erstattung an besondere Aufbewahrungsorte (Safe, gesicherte Kasse etc.). Bei reinem Trickbetrug geht der Apotheke immer leer aus.
Auch PharmAssec kann verloren gegangenes Bargeld oder die Kosten aus Rezeptbetrug nicht ersetzen, denn auch bei uns muss dafür ein Einbruch-Diebstahl oder ein Raub vorliegen.
Aber PharmAssec verzichtet dann auf die besonderen Aufbewahrungsvorgaben oder die Limitierung der Geldsumme auf einzelne Registrierkassen.

Unser Tipp:

Unser Tipp: Sofort die Polizei benachrichtigen und den Betrüger anzeigen. Er muss dann für den Schaden aufkommen. Im Zweifel hilft hier nur der Klageweg

 Bei Einbruch und Einbruchversuch, Klauen in der Freiwahl und Trickdiebstahl, Raub, Vandalismus, Beschädigung und Betrug immer gleich die Polizei rufen.