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Tipps für den Kfz-Versicherungswechsel

Es gibt Fehler, die dürfen einfach nicht passieren. Niemand sollte zum Beispiel eine rote Ampel überfahren oder seine Autoschlüssel im Wagen stecken lassen. Auch dass der Fahrzeugbrief im Handschuhfach denkbar schlecht aufgehoben ist, zählt mittlerweile zu den Binsenweisheiten. Dennoch begehen etliche Autofahrer Tag für Tag genau solche gravierenden Fehler – und handeln sich jede Menge Ärger mit ihrem Versicherer ein. Der Vorwurf von Allianz und Co. ist in solchen Fällen eindeutig. Er lautet: grobe Fahrlässigkeit.

Bis vor Kurzem bedeutete das zugleich: „Wir zahlen nicht.“ Bei grober Fahrlässigkeit wurde der Versicherer regelmäßig von der Leistung befreit – es sei denn, er und der Kunde hatten im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart, weil sie sich, so der Fachjargon darauf geeinigt hatten „auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit zu verzichten“. Je nach Vertragsgestaltung bedeutete das: Die Kaskoversicherer beglichen den Schaden entweder in voller Höhe, oder sie zahlten gar nichts, weil der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hatte.

Neue Rechte für schusselige Autofahrer

Dieses „Alles oder Nichts“- Prinzip gehört seit dem 1.1.2008 der Vergangenheit an. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erhalten Kunden ihren Kaskoschaden zumindest teilweise ersetzt. Je nachdem, wie stark die Unachtsamkeiten zu Buche schlagen, muss der Versicherer zumindest einen Teil des Schadens regulieren. Wie hoch die Anteile sein werden, ist allerdings noch offen. Hier werden letztendlich die Gerichte die Richtung vorgeben..

Bis sich eine gefestigte Rechtsprechung herausgebildet hat, wird es allerdings noch eine Weile dauern. Wer in der Zwischenzeit schon Rechtssicherheit haben will, sollte selbst die Initiative ergreifen:  Wer mit seiner Assekuranz vereinbart, dass diese auch bei grob fahrlässigem Verhalten ihres Kunden einspringen muss, wird für seine Police zwar ein wenig mehr bezahlen, spart sich im Ernstfall aber jede Menge Ärger und Geld.

Pflichtprogramm am Ballermann

Ihr Name ist ausgesprochen irreführend, denn der Wirkungsbereich der „Mallorca-Police“ ist keineswegs auf das Gebiet rund um die Schinkenstraße begrenzt. Diese Police greift immer, wenn sich ein Versicherungsnehmer im Ausland einen Leihwagen nimmt. Sie stockt den Versicherungsschutz des Touristen auf dessen gewohnten Standard auf und gehört, nach Meinung von Experten, zu den wichtigsten Policen überhaupt. Viele Versicherungsnehmer argumentieren, sie bräuchten einen solchen Schutz nicht, weil sie nie verreisen und deshalb auch keine Autos im Ausland anmieten. Werden sie diesem Grundsatz doch einmal untreu, vergessen sie dann meist, sich zusätzlich zu versichern. Und das kann richtig teuer werden.

Ohne Mallorca-Police nämlich unterwirft sich der Autofahrer ausschließlich den Regeln, die an seinem Urlaubsort gelten. Entsprechend sind meist nur Mindestsummen abgesichert. Ist der Schaden im Falle eines Unfalls höher, muss der Verursacher die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Diese Lücke schließt die Mallorca-Police für wenige Euro zusätzlich.

 

Gesetzliche Mindestdeckungssummen in ausgewählten europäischen Ländern

Land

Personenschäden

Sachschäden

Bosnien-Herzegowina 281 211,00 € 168 726,00 €
Deutschland 7 500 000,00 € pro Unfall

1 000 000,00 € pro Unfall

Griechenland

500 000,00 € pro Unfall

100 000,00 € pro Unfall

Italien

2 582 284,49  pro Unfall

2 582 284,49  pro Unfall

Niederlande

6 806 703,00 € pro Unfall

6 806 703,00 € pro Unfall

Österreich

6 000 000,00 €

6 000 000,00 €

Polen

1 500 000,00 € pro Unfall

300 000,00 € pro Unfall

Portugal

600 000, 00 € pro Unfall

600 000,00 € pro Unfall

Schweiz

20 000 000,00 CHF

6 000 000,00 CHF pro Unfall

Spanien

336 566,78 € pro Unfall

96 161,94 € pro Unfall

Türkei 140 807,82 € pro Person 5632 31 € pro Unfall
Polen 1 500 000,00 € pro Unfall 300 000,00 € pro Unfall
Mazedonien 100 000,00 € pro Unfall 100 000,00 € pro Unfall

Quelle: GDV/Aspect Online

Über einen besonderen Schutzbrief lassen sich die Leistungen der Kfz-Versicherung noch zusätzlich erweitern. Oft sind Extraleistungen wie das Abschleppen nach Panne oder Unfall, Übernachtungen bei Fahrzeugausfall oder die kostenlose Bereitstellung eines Mietwagens schon über die Mitgliedschaft in einem Automobilclub abgedeckt.

Extrapuffer für die Haftpflicht

Jeder Autofahrer muss sie haben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt all jene Schadensersatzansprüche ab, die einem Dritten „durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr“ entstehen. Wofür die Haftpflicht einstehtWer sich allerdings nur auf den vorgeschriebenen Pflichtversicherungsschutz verlässt, riskiert im Fall eines schweren Unfalls den finanziellen Ruin. Zwar schreibt das Pflichtversicherungsgesetz für Personenschäden eine gesetzliche Deckungssumme von stolzen 7,5 Millionen Euro vor, für Sachschäden ist immerhin noch eine Million Euro vorgesehen. Doch so imposant sich diese Summen auch anhören – sie reichen im Ernstfall bei Weitem nicht aus, um einen schweren Schaden zu regulieren, etwa wenn der Unfallgegner wegen seiner Verletzung einen Verdientsausfall zu beklagen hat, Schmerzensgeld verlangt oder sogar eine lebenslange Rente wegen dauernder Gesundheitsbeeinträchtigungen für sich beansprucht.

Für jeden Euro, der über der vertraglich zugesicherten Deckung liegt, haftet der Fahrzeughalter mit seinem gesamten Besitz. Bei Großschadenereignisse können selbst 50 Millionen Euro Deckung oft nicht genügen, um den Status quo wiederherzustellen. Das klassische Beispiel dafür ist der mit Tausenden Litern Öl beladene Lkw, der wegen eines Fahrfehlers von der Straße abkommt, umkippt und das Erdreich eines Naturschutzgebiets verseucht. Wer hier den ursprünglichen Zustand wiederherstellen muss, ist gut beraten, wenn die Deckungssumme bei 100 Millionen liegt. Man sollte daher den Tarif mit der höchsten Deckungssumme in der Kfz-Versicherung zu wählen.

Risiko RostlaubeEigentlich ist es eine recht eingängige Rechnung. Wer sich als fahrbaren Untersatz eine uralte Ente oder den abgelegten Opel Kadett eines entfernten Onkels ausgesucht hat, der wird auch bei der Versicherung nicht unbedingt die Luxusvariante wählen. Gerade bei den günstigeren Basis-Tarifen sind die Gesellschaften aber oft schnell dabei, im Ernstfall auch an der Leistung zu sparen. Ein beliebtes Mittel ist folgendes: Steigt der Wert eines Unfallautos durch eine Reparatur, zum Beispiel weil die Werkstatt einen neuen Motor einbauen muss oder der uralte, verbeulte Kotflügel durch einen neuen ersetzt wurde, muss der Kunde die Differenz zum ursprünglichen Zeitwert zahlen.

Wer sich diese Diskriminierung im Vergleich zu Neuwagenfahrern ersparen will, sollte daher auf der „Neu für alt“-Regelung bestehen.

Sicherheit fürs erste Jahr

Den umgekehrten Fall sichert eine sogenannte „erweiterte Neuwertentschädigung“ ab: Wer sich den Luxus eines Neuwagens gönnt, muss sich fast unmittelbar nach dem Kauf mit etwa 20 Prozent Werteinbuße abfinden. Hat der stolze Halter dann einen Unfall mit Totalschaden hat, bekommt er nur Schadenersatz in Höhe des Marktwerts – und damit viel zu wenig für ein nagelneues Auto.

Diese Einbuße gleichen Verträge mit einer Neuwertklausel aus. Sie garantieren, dass der Versicherte bei einem Totalschaden den Neuwert deutlich länger erstattet bekommt. Eine Regelung, die die Neuwerterstattung auf zwölf Monate ausdehnt, gehört in vielen Tarifen schon zum Standard.. Genaues Vergleichen ist allerdings Pflicht, denn der Markt ist alles andere als einheitlich. So gibt es auch Tarife, die gar keine solche Regelung vorsehen, andere Anbieter beschränken die Extraleistungen auf sechs Monate, andere zahlen sogar 24 Monate lang. Für Neuwagenbesitzer ist ein umfassender Neuwagenschutz ein absolutes Muss. Bei besonders hochpreisigen Autos könne sogar eine Ausweitung des Schutzumfangs auf 24 Monate sinnvoll sein. Diese Pakete sind dann allerdings sehr teuer und können selbst in Schadensfreiheitsklasse zehn schnell im vierstelligen Bereich liegen.

Rabattretter für Bruchpiloten

Für Führerscheinneulinge sind die Beiträge zur Kfz-Versicherung oft teurer als das Auto selbst. Fahranfänger müssen den Assekuranzen erheblich mehr bezahlen als Autofahrer, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Grund: Der Beitrag berechnet sich unter anderem anhand des sogenannten Schadenfreiheitsrabattes bzw. der Schadenfreiheitsklasse eines Autofahrers. Das Prinzip ist simpel: Für jedes unfallfreie Jahr wird der Versicherungsnehmer in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, der Beitrag sinkt. Umgekehrt rutschen diejenigen, die einen Crash verursacht haben, in eine höhere und damit teurere Schadensfreiheitsklasse. Bei kleineren Blechschäden zahlen Betroffene die Reparatur deshalb oft aus eigener Tasche – denn nicht die Kosten, sondern allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.

Eine Alternative zur Eigenleistung ist eine besondere Vertragsgestaltung, der Rabattretter. Er schützt allerdings nur Autofahrer, die bereits seit 25 Jahren unfallfrei unterwegs sind – nur sie kommen in den Genuss des meist kostenlosen Extras. „Fahrer, die einen Rabattretter in ihrem Vertrag haben, werden bei einem Unfall zwar zurückgestuft, behalten aber weiterhin ihre günstigen Beiträge.

Teuer wird’s in jedem Fall

Wer nicht warten will, bis er 25 unfallfreie Jahre geschafft hat, kann bei seinem Versicherer zudem einen speziellen Rabattschutz zukaufen. Kunden, die diese Gestaltung wählen, haben je nach Vertragsgestaltung sogar bis zu drei Crashs frei, ohne dass sich dies in den Beiträgen niederschlägt. Zwar ändert sich bei jedem Crash nach wie vor ihre Schadensfreiheitsklasse – die Beiträge bleiben aber trotzdem konstant und halten die Kosten für das Auto stabil. Gerade das ist allerdings den wenigsten Kunden bekannt. „Beim Wechsel des Versicherers kommt es daher oft zu bösen Überraschungen“, so Schmid. Wechselt der Kunde zu einer anderen Gesellschaft, wird er plötzlich entsprechend seiner Schadensfreiheitsklasse eingestuft und muss verhältnismäßig hohe Beiträge zahlen.“

Wer sich für den Zusatzschutz interessiert, sollte daher Kosten und Nutzen genau abwägen. Der Rabattschutz ist eine Vertragsgestaltung, die sich die Versicherer teils mit einem Aufschlag von 10 bis 15 Prozent bezahlen lassen. Der Rabattretter lohnt sich deshalb eigentlich nur für besonders schusselige Autofahrer, die regelmäßig die Stoßstange ihres Vordermannes verbeulen und die bereits bei einer sehr günstigen Gesellschaft versichert sind.

Extraschutz für wilde Tiere

Es ist eine traurige Statistik. Nach Angaben des ADAC werden in Deutschland jedes Jahr rund 220 000 Rehe und mehr als 200 000 Hasen, Füchse und andere Wildtiere überfahren. Für die Schäden, die dadurch an den Autos entstehen, zahlen die Versicherungen etwa 500 Millionen Euro. Die tatsächlichen Kosten, die durch Verkehrsunfälle mit Tieren entstehen, sind jedoch deutlich höher. Denn die Kaskoversicherung zahlt nur Unfälle, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild verursacht wurden. Laut Bundesjagdgesetz gehören dazu Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild, Wildschweine, Füchse oder Marder, Wiesel, Hasen oder Kaninchen. Wer hingegen einen balzenden Auerhahn, eine flügellahme Krähe oder sonstiges Federvieh auf die Kühlerhaube nimmt, geht in der Regel leer aus. Weitere Einschränkung: Wildschäden sind tatsächlich nur Zwischenfälle, die durch wilde Tiere zustande kommen. Nutztiere wie etwa Schafe, Kühe, Ziegen oder Pferde fallen daher nicht unter diesen Passus – obwohl eine Kollision mit ihnen meist erhebliche Schäden, wenn nicht gar einen Totalschaden hervorruft.

Einige Gesellschaften bieten allerdings einen Extraschutz für einen Zusammenstoß mit weiteren oder sogar allen Tieren an. Wer in ländlichen Gegenden mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, tut gut daran, ein solches Extra in seine Kaskoversicherung einzuschließen.

Gerade sehr günstige Tarife bleiben aber immer noch auf Haarwild beschränkt – hier sollten die Kunden stets einen Blick ins Kleingedruckte werfen.

Balzzeit im Motorraum

Während Hasen, Rehe und Fasane im Kampf mit der Maschine meist unterliegen, haben Autos und Autofahrer mit ganz anderen Feinden zu kämpfen – den Mardern.

Kabel, Kühlerschläuche und Dichtungen im Motorraum gehören zu deren bevorzugten Opfern. Gerade in der Balzzeit wüten liebestolle Mardermännchen oft unter mehreren Motorhaben pro Nacht. Geschätzter Schaden: etwa 35 Millionen Euro pro Jahr.

Die Leistungsbereitschaft der Versicherer in diesen Fällen ist unterschiedlich. So regulieren einige Anbieter im Rahmen der Teilkaskoversicherung zumindest die direkten Schäden an Kabeln, Schläuchen und Manschetten. Indirekte Folgen, wie etwa der überhitzte Motor sind hingegen nur selten mitversichert.

In sehr hochwertigen Tarifen ist mittlerweile allerdings der Trend erkennbar, Folgeschäden bis 3000 Euro mitzuversichern. Das kann im Ernstfall sehr nützlich sein, lebensnotwendig sind die Marderpolicen allerdings nicht.

Feste Bindung bei lockeren Schrauben

Wer sich dazu verpflichtet, sein Auto statt beim Schrauber seines Vertrauens in eine Werkstatt zu geben, die der Versicherer auswählt, kann je nach Anbieter zwischen 5 und 20 Prozent des Kaskobeitrages sparen. Was auf den ersten Blick ausgesprochen sinnvoll wirkt, kann die Besitzer von Neuwagen allerdings teuer zu stehen kommen. „Sie riskieren ihre Herstellergarantie, wenn sie einen Schaden von der mit der Versicherung vereinbarten statt in einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt reparieren lassen. Das gilt zumindest dann, wenn die Werkstatt der Wahl keine Vertragswerkstatt des Herstellers ist oder keine Originalersatzteile verbaut werden.

Auch die klassischen Sonntagsfahrer kommen bei Tarifen mit Werkstattbindung nicht unbedingt gut weg. Für Fahrzeuge mit geringer Laufleistung, die noch unter einer kilometergebundenen Garantie des Herstellers stehen, sind solche Angebote ebenfalls sinnlos.

Sinnvoll ist die feste Bindung an eine bestimmte Werkstatt vor allem für Vielfahrer und all jene, deren Wagen schon etwas betagter ist.