Freiwillig Versicherte verlieren Krankengeldanspruch doch nicht!
Irritationen bleiben, doch den einen oder anderen Patzer der Gesundheitsreform hat der Bundestag wieder ausgebügelt. Die Kassen dürften davon nicht unbedingt begeistert sein.
Gesetzlich versicherte Selbstständige haben künftig wieder von der siebten Krankheitswoche an einen Anspruch auf Krankengeld. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag jetzt im Juni 2009, weil insondere ältere Versicherte über Gebühr belastet wurden.
Unsere Empfehlung: Krankentagegeld über eine private Krankentagegeldversicherung abdecken. Gegenüber dem Modell der gesetzlichen Kassen haben solche Policen etliche Vorteile. Und es lässt sich zudem viel Geld sparen.
Noch besser: Existenzsicherung für Selbständige und Freiberufler
Ob Krankheit oder Unfall - die Betriebsunterbrechung ein finanzielles Risiko? Nicht mit der Existenzsicherung. Die Versicherung übernimmt ausfallende Gewinne sowie fortlaufende Betriebskosten und ist damit für Selbständige die ideale Ergänzung zum Kranken-Tagegeld, die nur auf das Nettoeinkommen abgestellt ist. Die Versicherung sichert Selbstständige komplett ab, wenn sie krank werden oder einen Unfall haben. Sie überbrückt fehlende Erträge und fortlaufende Betriebskosten wie Löhne, Gehälter, Mieten, Pacht oder Leasingraten.
Highlights:
• 24 Monate Versicherungsschutz im Leistungsfall
• Genereller Kündigungsverzicht des Versicherers im Leistungsfall
• Betriebsunterbrechung durch Sachschäden mitversichert
• Versicherungssumme bis 300.000 Euro - ohne ärztliche Untersuchung