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Pflegeversicherung

Seit dem 1.1.1995 ist die gesetzliche Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. Alle Beitragszahler der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zahlen zusätzlich noch in die Pflegeversicherung ein. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass die Absicherung lediglich einen Teil der anfallenden Kosten decken kann. Die staatliche Pflegeversicherung dient insofern nur als Grundabsicherung.

Seit dem 01.01.2013 zahlt der Staat für private Pflege-Zusatzversicherungen einen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr (bzw. 5 Euro pro Monat), wenn diese vorgegebene Mindestkriterien erfüllen. Da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Kosten im Pflegefall übernimmt, kann die Versorgungslücke durch die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung (sog. Pflege-Bahr | Pflege-Riester) verringert werden. Da sich aber auch mit der geförderten Pflege-Zusatzversicherung nur einen Teil der Versorgungslücke im Pflegefall schließen lässt, bieten die meisten privaten Krankenversicherer zusätzlich einen "ungeförderten" Pflege-Tarif als Ergänzung an.

Viele Pflegebedürftige müssen deshalb heute selbst in die eigenen Taschen greifen, um alle Kosten begleichen zu können. Eine zusätzliche private Pflegezusatzversicherung tut deshalb Not.

Viele Menschen in Deutschland machen sich große Sorgen über die »Versorgungslücke« der gesetzlichen Rentenversicherung. Über die Kosten, die anfallen, wenn man zum Pflegefall wird, denken jedoch die wenigsten nach. Dabei droht gerade hier ein finanzielles Loch.

Denn die Pflegepflichtversicherung stellt im Ernstfall nur eine Grundabsicherung dar. Wer zum stationären Pflegefall wird, muss schnell über  1.000,00 € aus der eigenen Tasche aufbringen, um alle Kosten abdecken zu können. Reicht die Rente oder das eigene gesparte Vermögen nicht aus, springt zwar das Sozialamt ein. Allerdings versucht es, sich das Geld von unterhaltspflichtigen Angehörigen wiederzuholen. Wer sich gegen diese Situation wappnen möchte, kann in Form einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgen.

Pflegebedürftigkeit ist übrigens kein Einzelfall. Ende 2011 bekamen knapp über 2,5 Mio. Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung; nach Schätzungen des Deutschen Institutes der Wirtschaftsforschung (DIW) soll diese Zahl bis zum Jahr 2030 auf etwa 3,4 Mio. Leistungsbezieher ansteigen. Der Hauptgrund dafür ist die zunehmende Lebenserwartung.

Die Versicherer bieten drei Formen der Pflegezusatzversicherung an, nämlich

·         die Pflegetagegeldversicherung,

·         die Pflegekostenversicherung

·         die Pflegerentenversicherung