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Riester-Rente

Renditestarke Altersvorsorge – staatlich gefördert!

- über 70% staatliche Förderung möglich!

Mindestbetrag sichert volle Zulage

Wer in den Genuss der vollen Zulagen kommen will, muss mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in die neue Altersvorsorge einzahlen. Die Zulagen werden dabei als Teil dieser Sparleistung gerechnet, sodass sich der Eigen-anteil des Versicherten reduziert. Sind die gezahlten Beiträge niedriger als die Mindestsparleistung, wird die Zulage anteilig gekürzt.

Staatliche Förderung Ihrer Altersvorsorge

  ab 2008
Alleinstehende/je Ehegatte 154 EURO
Kinderzulage 185 EURO
Familie mit zwei Kinder 678 EURO

Erforderliche Mindestsparleistung

Mindestsparleistung in Prozent 4%*max. Sparleistung p.a. 2.100 EUR * in Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens, i.d.R. das Bruttoeinkommen  

Geringverdiener, deren errechneter Mindesteigenbeitrag niedriger als der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von 60 EUR ist, oder Personen, die im Vorjahr kein Einkommen hatten, müssen mindestens den Sockelbeitrag ein­zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Um die Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, fördert der Staat grundsätzlich jeden, der in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert ist.

Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2009 und später beträgt die Zulage 300 Euro.

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