Riester-Rente
Renditestarke Altersvorsorge – staatlich gefördert!
- über 70% staatliche Förderung möglich!
Mindestbetrag sichert volle Zulage
Wer in den Genuss der vollen Zulagen kommen will, muss mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in die neue Altersvorsorge einzahlen. Die Zulagen werden dabei als Teil dieser Sparleistung gerechnet, sodass sich der Eigen-anteil des Versicherten reduziert. Sind die gezahlten Beiträge niedriger als die Mindestsparleistung, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Staatliche Förderung Ihrer Altersvorsorge
ab 2008 | |
Alleinstehende/je Ehegatte | 154 EURO |
Kinderzulage | 185 EURO |
Familie mit zwei Kinder | 678 EURO |
Erforderliche Mindestsparleistung
Mindestsparleistung in Prozent 4%*max. Sparleistung p.a. 2.100 EUR * in Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens, i.d.R. das Bruttoeinkommen
Geringverdiener, deren errechneter Mindesteigenbeitrag niedriger als der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von 60 EUR ist, oder Personen, die im Vorjahr kein Einkommen hatten, müssen mindestens den Sockelbeitrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Um die Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, fördert der Staat grundsätzlich jeden, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.
Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2009 und später beträgt die Zulage 300 Euro.