Berufsunfähigkeitsversicherung
Unterschätztes Risiko: Berufsunfähigkeit
Jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter scheidet heute vor Erreichen der Altersgrenze aus dem Berufsleben aus, weil er berufs- oder erwerbsunfähig wird. Stress, Hektik und der ständig steigende Leistungsdruck erhöhen das Risiko von Krankheiten und Unfällen, die zu einer vor¬zeitigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit nötigen.
Heute beziehen bereits ca. 2 Millionen Bundesbürger eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente – und jedes Jahr werden es rund 280.000 mehr!
Sehr gering: Ihre gesetzlichen Ansprüche
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet seit dem Januar 2001 im Falle einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nur noch sehr geringen Schutz.
Für Berufsanfänger bzw. 1961 und später Geborene gibt es gar keine Möglichkeit mehr, ihren Beruf gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern! Sie erhalten nur noch die so genannte Erwerbsminderungsrente:
- Wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält ca. 40 % des letzten Bruttoeinkommens (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze) bzw. 53 % des Nettoeinkom¬mens als so genannte volle Erwerbsminderungsrente.
- Wer mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält ca. 20 % des letzten Bruttoeinkommens bzw. 32 % des Nettoeinkommens, also die halbe Erwerbsminderungsrente.
- Wer 6 Stunden oder mehr am Tag arbeiten kann, der hat keinerlei Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente!