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Einlagensicherung

Die Angst, das Geld sei bei der Bank nicht sicher, hat nicht selten dazu geführt, dass kleine Vermögen im Garten verbuddelt oder unter Matratze versteckt wurden. Die Angst ist völlig unbegründet, da es ein mehrstufiges System der Einlagensicherung gibt, aufbauend unter anderem auf nationalem und europäischem Recht.

Erste Stufe sind die im Kreditwesengesetz verankerten Eigenkapitalvorschriften, die einer Insolvenz vorbeugen sollen. Die Bank muss demnach genug Eigenmittel haben, mit denen Kundeneinlagen ausgezahlt werden können. Die zweite Stufe ist die Haftung innerhalb der Bankgruppe. Die meisten Banken sind nicht eigenständig, sondern sind Teil einer Bankengruppe wie den Sparkassen und Genossenschaftsbanken oder gehören einem Konzern an. Innerhalb dieser Verbünde bestehen gegenseitige Haftungsregelungen, die bei Schieflage einer Bank zum Einsatz kommen. Zusätzlich dazu gibt es die Einlagensicherungsfonds der Bankenverbände, die eine freiwillige Einlagensicherung darstellen. Diese Einlagensicherung garantiert die Sicherung der Einlagen entweder zu 100% oder in Höhe eines Betrages (30% des Haftenden Eigenkapitals der Bank), der für Privatanleger wegen der Höhe durch normale Einlagen nicht erreichbar ist.

Sollte auch dieser Schutz nicht reichen, folgt die gesetzliche Einlagensicherung. Sie beruhen auf den EG Richtlinien EGRL 19/94 und EGRL 9/97, die in Deutschland in Form des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes greifen. Sie schützen die Einlagen bis maximal 100.000 Euro.  Zusätzlich dazu gibt es beispielhaft die Einlagensicherungsfonds der Bankenverbände, die eine freiwillige Einlagensicherung darstellen.

Ob eine Bank am Einlagensicherungsfonds mitwirkt und bis zu welcher Grenze die Guthaben geschützt sind, kann über ein Mail-Formular auf den Internetseiten des Bankenverbandes unter

www.bankenverband.de/einlagensicherung

abgefragt werden.

Immer nachfragen:

Bei einigen Banken sind die Inhaberschuldverschreibungen der Bank nicht vom Schutz erfasst. Und auch vermittelte Wertpapiere sind vom Schutz ausgenommen. Hier haften nur die Emittenten.