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Ausreichend geschützt – auch im Ausland

Eine private Haftpflichtversicherung kommt bei Personen- und Sachschäden für die Höhe des nachgewiesenen Schadens, maximal aber bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf. Diese Summe sollte mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen.

Der Vertragsschutz gilt nicht nur rund um die Uhr im Inland, sondern auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Mitversichert sind Ehepartner; volljährige, unverheiratete Kinder sind das meist nur so lange, bis sie die Schule bzw. die berufliche Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) abgeschlossen haben. Auch Paare in eheähnlichen Lebens­gemeinschaften genießen den gemeinsamen Versicherungs­schutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt sind.