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Private Krankenversicherung

Krankenversicherungsbeiträge auch auf Versorgungsbezüge!

Wussten Sie, dass seit dem 1. Januar 2004 auf Versorgungsbezüge von Rentnern ebenfalls Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten sind? Bei freiwillig Versicherten werden zusätzlich Beiträge auf Zins- und Mieteinnahmen erhoben. Ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Rentner zahlt schon heute annähernd den Höchstsatz der GKV!

Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich jederzeit für die private Krankenversicherung entscheiden.

Freiwillig versichert sind unter anderem:

  • alle Arbeitnehmer nach Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2015: 54.900 Euro)
  • Selbständige*
  • Beamte*
  • sozialversicherungspflichtbefreite Arbeitnehmer*
  • unabhängig vom Einkommen

    * unabhängig vom Einkommen

 

Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sollten unbedingt handeln und ihren Schutz durch eine private Zusatzversicherung verbessern. Im Krankheitsfall muss teilweise sonst schon für die einfache, medizinisch unbedingt notwendige Versorgung eine beträchtliche Eigenleistung erbracht werden.

Bei der zahnmedizinischen Versorgung bekommen gesetzlich Krankenversicherte dies besonders empfindlich zu spüren. Seit 2005 gibt es nur noch Festzuschüsse bei Zahnersatz. Schon bei einfacher Ausführung fällt deshalb eine Eigenbeteiligung von bis zu 50% der Kosten an.