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Ob Pflegekosten-, Pflegetagegeldversicherung oder Pflegerentenversicherung: Die Tarife der einzelnen Anbieter unterscheiden sich stark. Wir vergleichen alle Tarife nach Ihren individuellen Vorgaben.

Wer einen umfangreichen Schutz wünscht, sollte nur eine Versicherung wählen, die auch alle drei Pflegestufen abdeckt. Es gibt auch Anbieter, die nur die dritte bzw. die zweite und dritte Pflegestufe einbeziehen und deshalb geringere Beiträge erheben. Ein solcher Tarif ist zwar vergleichsweise günstig, jedoch angesichts der Tatsache, dass fast die Hälfte der Pflegebedürftigen in der Pflegestufe 1 eingruppiert ist, für eine umfassende Absicherung ungeeignet.

 

Weitere wichtige Punkte:

Im Vertrag sollte außerdem nach Möglichkeit keine Karenzzeit vereinbart sein. Diese besagt, dass der Versicherer beispielsweise erst drei Monate nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit leisten muss. Viele Gesellschaften bieten außerdem erst nach einer dreijährigen Wartezeit Versicherungsschutz. Wird der Versicherte vor Ablauf dieser Frist pflegebedürftig, hat er keinen Anspruch auf Leistungen. Von einer solchen Regelung ist dringend abzuraten.

Im Laufe der Pflegebedürftigkeit können die anfallenden Kosten steigen. Wichtig ist deshalb, dass der Versicherte das Recht hat, die Leistungen während der Laufzeit noch zu erhöhen. Von Vorteil ist eine Police, bei der die Nachversicherung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich ist. Häufig gibt es jedoch auch bei der Nachversicherung Obergrenzen, z.B. kann nur um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden. Es ist deshalb wichtig, die Leistungen von vornherein nicht zu gering zu vereinbaren. Es sollte keine Leistungsdifferenzierung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung geben. Ambulante Versorgung ist nicht weniger kostenintensiv wie stationäre Versorgung, zumal keine Aufwendungen für Lebensmittel und Wohnung wegfallen. Es sollte auch keine Leistungseinschränkung bei nicht professionellen Pflegekräften geben, d.h. die Haushaltshilfe muss nicht unbedingt eine ausgebildete Krankenschwester sein. Kein Verwendungsnachweis für Leistungen, d.h. die Leistungen sollten zur freien Verfügung stehen. Keine Karenzzeit: Die Leistung sollte bei Erfüllung der Kriterien sofort beginnen.

Wird der Versicherte pflegebedürftig, sollte ihm die Weiterzahlung des Versicherungsbeitrags erlassen werden. Auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Vertragsjahre sollte der Versicherer verzichten. Die Leistungsdefinition sollte der Pflegeversicherung entsprechen.  Dies erspart eine zusätzliche Leistungsprüfung. Ein MDK Gutachten sollte reichen.  Für den Neuabschluss sollte es keine Altersbegrenzung geben.

Da die Tarife für die Pflegezusatzversicherung altersabhängig gestaltet sind und Gesundheitsfragen zu beantworten sind, gilt: Je früher und gesünder der Versicherte einen Vertrag abschließt, desto günstiger sind auch die Prämien, und zwar über die gesamte Laufzeit.