Die Basis-Rente
Bei der Basis-Rente, auch "Rürup-Rente", handelt es sich um eine freiwillige private Leibrentenversicherung, die durch hohe Steuervergünstigungen gefördert wird.
Sie ist nach ihrem Schöpfer, Professor Dr. Dr. h. c. Bert Rürup, Regierungsberater und Chef der Wirtschaftsweisen, benannt.
Mit diesem Produkt haben Sie die Möglichkeit, aus unversteuertem Bruttoeinkommen privat für Ihr Alter vorzusorgen. Das Angebot ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, die damit erstmals staatlich gefördert eine private Altersvorsorge aufbauen können. Aber auch Angestellte, Beamte und Rentner sowie nicht Erwerbstätige profitieren von steuerfreien Beiträgen. Lohnend ist die Basis-Rente auch für ältere Sparer, die hohe Einmalbeiträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren wollen.
Die Basis-Rente ähnelt einem Sparkonto, auf dem Sie flexibel regelmäßige oder einmalige Einzahlungen leisten können. Die Verzinsung Ihres Sparguthabens richtet sich nach der gewählten Anlageform. Zur Auswahl stehen Investmentfonds, festverzinsliche Wertpapierfonds oder Kapitalanlagen mit garantierter Wertentwicklung.
Die Beiträge zur Basis-Rente werden steuerlich gefördert:
bei Singles bis 20.000 €, bei Verheirateten bis 40.000 € pro Jahr. Auszahlungen werden analog den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung versteuert. Einmal eingezahlt sind die Sparbeiträge vor dem 60. Lebensjahr nicht mehr verfügbar - das hat aber den Vorteil: Ihre Altersvorsorge ist auch für alle anderen tabu. Im Falle einer Insolvenz oder bei der Ermittlung von Arbeitslosenbezügen ist Ihr Ruhestandsvermögen unantastbar. Nach dem 60. Lebensjahr wird das Guthaben als monatliche Rente an Sie ausgezahlt - und zwar so lange Sie leben.
Was die Basis-Rente Beamten, Unternehmern, Geschäftsführern, Freiberuflern und Arbeitnehmern bietet
- Steuerliche Förderung der Beiträge
- Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
- Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
- Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem Rentenbeginn