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Lebensversicherung – der legale Betrug?

Die Wahrheit über die Rendite Ihrer Lebensversicherung gibt es leider erst zum Schluss. Wir informieren Sie über die erheblichen Leistungsunterschiede und ob sich eine Fortführung  bei ihrer Gesellschaft überhaupt lohnt. Die meisten Kunden wurden – aus gutem Grund – nie über das Produkt richtig aufgeklärt.

Intransparente Kombination von Risikoschutz und Sparen

Eine Kapitallebensversicherung kombiniert zwei Leistungen. Sie sichert zum einen die Hinterbliebenen ab, wenn der Versicherte stirbt. Wie bei der Risikolebensversicherung erhalten die Angehörigen im Todesfall eine vereinbarte Summe ausbezahlt. Zum anderen wird ein Teil des Beitrags für die Altersvorsorge angespart. Im „Erlebensfall“, also wenn der Versicherte am Ende der Vertragslaufzeit noch lebt, erhält der Versicherte das Ersparte und eine Überschussbeteiligung.

Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, hat bei näherem Hinsehen sehr viele Tücken. Zwar ist die Kapitallebensversicherung eine verhältnismäßig sichere Anlageform. Der Kunde trägt kein Verlustrisiko. Das gilt allerdings nur, wenn er den Vertrag bis zum Ende durchhält. Tatsächlich bleiben aber nicht einmal die Hälfte der Verträge bis zum regulären Ablauf bestehen. Mit dem so genannten Garantiezins ist eine, wenn auch geringe, Mindestverzinsung gesichert. Zudem müssen Lebensversicherungen die Kundengelder breit streuen und überwiegend in sicheren Anlageformen wie festverzinslichen Papieren und Immobilien investieren. Maximal 35 Prozent dürfen sie in risikoreichere Investments wie Aktien stecken. Außerdem müssen Lebensversicherer einem Sicherungsfonds (Protektor Lebensversicherung) beitreten, der in Aktion tritt, wenn eine Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten kommt.

Die Kapitallebensversicherung hat aber eine Reihe gravierender Nachteile:

Die Absicherung für den Todesfall ist meist zu niedrig. Denn die Kombination mit dem Sparvorgang führt zu hohen Prämien. Für eine Versicherungssumme, die unter dem Risikoaspekt notwendig wäre, sind die Prämien kaum bezahlbar. Als Folge wird oft eine zu geringe Versicherungssumme gewählt. Die Rendite ist in aller Regel schlecht und kaum nachvollziehbar. Denn der Beitrag teilt sich in drei Bestandteile auf – in den Risikoanteil zur Deckung des Todesfallrisikos, den Kostenanteil für Verwaltung und Provisionen sowie den Sparanteil. Von den Beiträgen der ersten Jahre zieht das Versicherungsunternehmen zunächst die Provision für den Vermittler und Verwaltungskosten ab sowie die Kosten für den Risikoschutz. Die genaue Höhe der jeweiligen Kostenanteile muss Ihnen die Gesellschaft nach der aktuellen Rechtslage nicht mitteilen. Ab dem 1. Juli 2008 gibt es aber bei Neuverträgen die Pflicht, Abschluss- und Verwaltungskosten in Euro auszuweisen.

Zum Sparen verbleiben etwa 50 bis 70 Prozent des Beitrags. Nur dieser Rest wird mit dem „hoch“ gepriesenen Garantiezins von zur Zeit 2,25 Prozent verzinst. Bezogen auf den gezahlten Gesamtbeitrag ist die garantierte Verzinsung deutlich niedriger und liegt je nach Vertrag irgendwo zwischen unter ein und etwa zwei Prozent.

Die Rendite der Lebensversicherungen wird auch zukünftig weiter sinken: die Verluste am Aktien- und Immobilienmarkt lassen die stillen Reserven schmelzen. Seit 2008 sind die Versicherungen zur geänderten Umverteilung der Überschüsse verpflichtet. Dies geht zu Lasten der verbleibenden vertragstreuen Kunden. Denn gut 60% der Lebensversicherungen werden mit erheblichem Verlust vorzeitig aufgelöst.

Finger weg von Kapitallebensversicherungen lautet die Devise – abgesehen von wenigen Ausnahmen.

Unser Rat: Trennen Sie den Versicherungsschutz für Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes und die Geldanlage für Ihre eigene Altersvorsorge. Schließen Sie für den Todesfall eine Risikolebensversicherung ab. Ein vergleichbarer Versicherungsschutz für den Todesfall lässt sich viel individueller gestalten, kostet meist nur etwa fünf Prozent des Beitrages zur Kapitallebensversicherung. Die verbleibenden 95 Prozent sollten Sie selbst erfolgreicher anlegen.

Jeder zweite Lebensversicherungsvertrag in Deutschland wird vor Ablauf gekündigt!

Die Gründe für eine vorfristige Vertragsauflösung des Kunden sind vielfältig:

  • Schulden oder Kredite abbezahlen, Krankheit, unvorhergesehene Ausgaben decken - 33%
  • Arbeitslosigkeit, Hartz-IV-Gesetzgebung - 16%
  • Neue private Situationen (Scheidung) - 13%
  • Selbständigkeit/Geschäftsgründung oder –aufgabe - 3%

Quelle: Institut für Demoskopie Allensbach, März 2007 - Mehrfachnennungen möglich.

Der häufigste Grund, warum viele Menschen heute ihre Lebensversicherung kündigen wollen, ist das Bedürfnis nach kurzfristiger Liquidität.

Policenverkauf - Warum verkaufen mehr Wert ist als kündigen?

Was ist eine Versicherungspolice noch wert, wenn diese gekündigt werden soll oder muss? In diesem Fall kann sie zum Verlustgeschäft werden, denn die Versicherungen berechnen oftmals Stornogebühren. Zusätzlich werden von den Erträgen der Police 26,38% Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten, wenn Sie vor Ablauf der ersten 12 Jahre gekündigt wird.

Daher sind sich Verbraucherschützer und die Presse einig: Der Verkauf einer Police kann eine kluge und lukrative Alternative sein.

Verkauf noch in 2008 besonders vorteilhaft!

Der Verkauf einer Police als Alternative zur Kündigung lohnt sich in zweierlei Hinsicht:

Zum einen profitieren Anleger von attraktiven Mehrerlösen (ca. 10,5%. Zum anderen spricht die steuerliche Situation für einen Verkauf anstelle einer Kündigung. Bei einer Kündigung der Versicherungspolice müssen die Erträge nach aktuell geltendem Recht in jedem Fall versteuert werden. Vor Ablauf von zwölf Jahren sind die Erträge voll zu versteuern, nach Ablauf von zwölf Jahren nur noch zur Hälfte. Versteuert werden die Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Dabei gilt: je höher der persönliche Einkommensteuersatz, desto niedriger der Erlös bei Kündigung der Versicherungspolice. Beim Verkauf der Versicherungspolice hingegen sind die erzielten Erträge dieses Jahr noch steuerfrei – sowohl vor als auch nach Ablauf der Zwölfjahresfrist. Gerade bei Verträgen mit einer hohen Versicherungssumme in Kombination mit einem hohen Einkommensteuersatz kann der Verkauf somit häufig die interessantere Alternative sein.

Policenbeleihung - Liquidität schaffen und Werte erhalten

Eine weitere sinnvolle Alternative zum Verkauf eines Vertrages kann auch die Möglichkeit der Policenbeleihung sein. Besonders bei fondsgebundenen Policen ist dies oftmals die einzige Möglichkeit kurzfristig Liquidität zu generieren, ohne den Vertrag gleich zu kündigen.

  • Maximaler finanzieller Spielraum: Persönlicher Kreditrahmen bis zu 100% des Rückkaufswertes der Police.
  • Darlehensbetrag ab 5.000 EUR möglich.
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung.
  • Attraktive Zinskonditionen : Bis zu 10 Jahre Zinssicherheit durch Festzins – dies schützt Sie vor steigenden Zinsen.
  • Der Versicherungsschutz und die Altersvorsorge können erhalten bleiben.
  • Flexible Rückzahlung: Sie zahlen monatlich nur die Zinsen und tilgen, wann immer es Ihnen möglich ist – spätestens bei Ablauf Ihrer Police.
  • Sonderzahlungen und die vollständige Rückzahlung sind möglich.