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Ihr gutes Recht darf nicht zu teuer kommen

Der Apotheker-Beruf hat eigene rechtliche Tücken. Geraten Apotheker in komplexere rechtliche Auseinandersetzungen, benötigen sie oft die Unterstützung hochspezialisierter Fachanwälte für Apothekenrecht. Die sind jedoch nicht für die Erstattungssätze einer gewöhnlichen Rechtsschutz-Police zu haben, denn sie lassen sich ihr Know-how teuer bezahlen. Nicht selten werden Stundensätze von 500 bis 800 EUR aufgerufen und – weil höchste Gefahr im Verzuge ist – dann auch zähneknirschend bezahlt. Wer da nicht vorsorgt, zahlt schnell erheblich drauf. 

Zusätzlich erzeugen viele Bundes- und Landesgesetze sowie die vielfältigen standesrechtlichen und abrechnungstechnischen Bestimmungen für jeden Apothekenbesitzer einen besonders sensiblen Rechtsraum, der nur durch einen speziellen Standesrechtsschutz abgesichert werden kann. 

Und ganz unangenehm wird es, wenn ein Kläger – z.B. bei behaupteten Personenschäden wegen vermeintlicher Fehlabgabe oder der Vorsatzbehauptung bei Aut-Idem-Verstößen – den Klageweg im Strafrecht wählt. Denn dann steigen konventionelle Rechtsschutz-Policen sofort aus und der Apotheker muss die Kosten des Verfahrens – zumindest bis zum hoffentlich entlastenden Urteil – aus eigenen Mitteln tragen. 

 

 

Um all dem vorzubeugen, hat PharmAssec ein umfassendes Rechtsschutz-Paket aus allen denkbaren Privat-Rechtsschutz-Elementen sowie einen Spezial-Strafrechtsschutz für Apotheker zusammen gestellt. Damit bleiben Sie garantiert bei keinem Vorwurf im Regen stehen!