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Ein schönes Lächeln kann teuer werden…

Hochwertiger Zahnersatz kostet Geld – und fast jeder von uns wird ihn früher oder später benötigen. Anfang 2005 sind in der gesetzlichen Krankenversicherung so genannte befundbezogene Festzuschüsse eingeführt worden. Die Berechnungsgrundlage für die Bezuschussung von Zahnersatz hat sich dadurch erheblich verändert. Seit Anfang des Jahres 2012 gilt eine neue private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Gesetzlich Krankenver­si­cherte müssen sich auf höhere Kosten als bisher einstellen, insbesondere für hochwertigen Zahnersatz wie Inlays oder Implantate. Denn ihre Kasse zahlt nur einen Zuschuss zur wirtschaftlich günstigsten Versorgung. Grund genug, sich nach einer privaten Zusatzversicherung umzusehen, die diese Kosten übernimmt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Wir wollen, dass Sie gut versorgt sind und sich das auch leisten können.

Rechtzeitig versichern

Eine Versicherung erst kurz vor der Behandlung abzuschließen, bringt nichts. Hat der Zahnarzt ein Zahnproblem bereits festgestellt, ist die folgende Behandlung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Neuere Angebote, die auch bei akuter Behandlungsbedürftigkeit abschließbar sind aber insgesamt keine guten Angebote darstellen, begrenzen ihre Leistungen meist auf die Prämienzahlungen der ersten 3 Jahre. Zu Beginn der Vertragslaufzeit gilt normalerweise Wartezeit von acht Monaten, und in den meisten Tarifen begrenzen einige Versicherer außerdem ihre Leistungen in den ersten Vertragsjahren auf bestimmte Höchstbeträge (Zahnstaffel). Zahnerkrankungen im Antrag zu verschweigen, ist auch keine Lösung. Wenn Kunden das tun, kann der Versicherer später vom Vertrag zurücktreten und die Leistung verweigern. Der Versicherer darf beim Zahnarzt nachfragen und kann so alle Angaben des Kunden überprüfen.

Fallen im Kleingedruckten

Manchmal sind die Patienten jedoch auch von ihrer Versicherung enttäuscht. Sie erhalten eine hohe Rechnung und der Versicherer zahlt weniger als erwartet. Viele Versicherte kennen den Inhalt ihrer Verträge nicht genau – schließlich sind die Versicherungsbedin­gungen selbst für Experten oft schwer zu verstehen. Nur wenige Versicherungen erhalten die Note „sehr gut“. Vor allem an den Kosten für Inlays oder Implantate beteiligen sich Versicherer in einigen Tarifen nur in geringem Umfang oder schließen diese sogar ganz aus. Wem die Versorgung mit Inlays und Implantaten besonders wichtig ist, der sollte deshalb genau hinschauen: Manche Versicherer beschränken ihre Leistung auf eine bestimmte Anzahl von Implantaten. Andere legen Höchstbeträge fest, die sie pro Inlay oder Implantat zahlen. Die sind mit einer aufwendigen Behandlung schnell überschritten.

Vergleichen lohnt!

In einem großen Test hat Finanztest im Mai 2012 insgesamt 147 Angebote für eine private Zahnzusatzversicherung verglichen. Davon haben nur 33 die Note „sehr gut“ für ihre Leistungen für Zahnersatz erhalten. In den besten Tarifen übernehmen die Versicherer zum Beispiel von den 3.000 Euro Kosten eines aufwendigen Zahnersatzes mit Implantat mehr als 2.300 Euro. Die gesetzliche Kasse zahlt nur 387 Euro. Sie haben die Auswahl. Sie sollten sich frühzeitig aus den mit „sehr gut“ bewerteten Versicherungen das für Sie individuell beste Angebot auswählen.

Lohnend für höherwertigen Zahnersatz

Eine Zusatzversicherung lohnt sich vor allem für diejenigen, die sich beim Zahnersatz nicht auf die kostengünstigste Version beschränken wollen. Die gesetzlichen Kassen be­teiligen sich nur an den Kosten für die Regelversorgung: Für jeden zahnmedizini­schen Befund haben Zahnärzteschaft und Kassen eine solche Standardversorgung festgelegt. Dafür erhalten Versicherte einen Festzuschuss – egal, welchen Zahnersatz sie sich machen lassen. Zur Regelversorgung gehö­ren zum Beispiel nur Legierungen ohne Edelmetall, aber keine Kronen oder Brücken mit Goldanteil oder mit Keramikverblendung.

Zahnersatz mit Implantat besonders teuer

Besonders teuer werden Inlays und Implantate, weil sie in der Regelversorgung nicht vorkommen und daher komplett privat abgerechnet werden. An den hohen Kosten beteiligt sich die Krankenkasse nur mit einem sehr geringen Zuschuss. Eine Implantatversorgung kann beispielsweise 3.000 Euro kosten, wenn zunächst ein Knochenaufbau notwendig ist. Die Krankenkasse zahlt nur 387 Euro. Lässt sich ein Patient ein Inlay anstelle einer Amalgamfüllung einsetzen, berechnet der Zahnarzt sein Honorar vollständig nach der privaten Gebührenordnung. Die Rechnung kann dann zusammen mit den Laborkosten leicht 600 Euro betragen. Die Kasse beteiligt sich daran aber nur mit 30 bis 45 Euro. Das sind die Kosten für eine Amalgamfüllung. Den allergrößten Teil der Rechnung zahlt der Patient selbst – falls er keine Zusatzversicherung hat.

Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zur Zahnzusatzversicherung

Einige Krankenkassen belohnen die jährliche Vorsorge mit einem Zuschuss zur Zusatzversicherung und senken dadurch den Prämienaufwand.

Das Bonusheft erhöht den Zuschuss für Kassenpatienten

Mindestens einmal im Jahr sollten gesetzlich Versicherte zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Hat jemand für 5 Jahre in Folge Zahnarztstempel im Bonusheft, steigt ab dem 6. Jahr der Festzuschuss von 50% auf 60%. Ab dem 11. Jahr sogar auf 65%