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Kinderbetreuung

Kindergarten, Tagesmutter oder Kindertagesstätte – als Eltern haben Sie die Wahl, wer sich in Ihrer Abwesenheit um die Sprösslinge kümmern soll. Vorausgesetzt, Sie haben die finanziellen Möglichkeiten. Denn Betreuung kostet Geld.

Kindergarten

In der Regel besucht Ihr Sprössling den Kindergarten erst ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Obwohl rechtlich garantiert, hat nicht jedes Kind das Glück, einen Platz zu erhalten. Vielerorts herrscht Platzmangel. Die meisten Kindergärten befinden sich in freier Trägerschaft (beispielsweise Deutscher Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt). Mit durchschnittlich 43 bis 72 Euro im Monat müssen Sie rechnen, bei Ganztagesstätten sogar bis zu 383 Euro.

Tagesmutter

Eine Tagesmutter ist wesentlich teurer als ein Kindergartenplatz. Sie erhält um 5 Euro pro Stunde, zuzüglich Steuern und Versicherungen. In Ausnahmefällen ersetzt Ihnen das Jugendamt diese Kosten - beispielsweise wenn Sie noch in der Ausbildung sind. Bei der Suche nach einer Tagesmutter können Sie sich an die Jugend- und Arbeitsämter oder die Träger der freien Jugendhilfe wenden.

Kinderfrau

Die Kinderfrau übernimmt neben der Kinderbetreuung auch noch kleine Aufgaben im Haushalt. Dafür zahlen Sie rund 10 Euro und mehr pro Stunde. Erhält die Kinderfrau regelmäßig freie Verpflegung oder bringt sie eigene Kinder mit, sinkt der Betrag entsprechend. Wie hoch die aktuelle Pauschale derzeit ist, die Sie steuerlich geltend machen können, erfahren Sie beim Finanzamt.

Krabbelgruppen, Kindertagesstätten & Co.

Bei Kindern unter drei Jahren gehen elf von hundert Betreuungsplätzen auf Elterninitiativen zurück. Besonders in Städten schließen sich Eltern zusammen, um Krabbelgruppen zu gründen. Diese Vereine funktionieren nur mit großem Eigenengagement. Wenn Sie eine Krabbelgruppe initiieren möchten, bedenken Sie: Professionelle Betreuerinnen müssen eingestellt, Räumlichkeiten gefunden, Elternabende organisiert werden.

Au-pair

30 Stunden pro Woche hilft Ihnen ein Au-pair-Mädchen oder -Junge bei der Kinderbetreuung und im Haushalt, zwei bis drei Mal pro Woche passt sie/er auch abends auf Ihr Kind auf. Sie sind dafür verpflichtet, ihr/ihm ein eigenes Zimmer und volle Verpflegung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus zahlen Sie 180 bis 200 Euro Taschengeld im Monat, ebenso einen Sprachkurs und die Krankenversicherung (35 Euro im Monat). Außerdem hat ein Au-pair Anspruch auf vier Wochen Urlaub im Jahr.

Kinderhort

Wenn Ihr Kind in die Schule geht und nachmittags betreut werden muss, kann ein Kinderhort die Lösung sein: Allerdings hat Ihr Kind keinen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz. Die Beiträge für die Betreuung in einem Hort sind in der Regel sozial gestaffelt. Mit Verpflegung müssen Sie mit mindestens 130 Euro im Monat rechnen. Ein Hort nimmt Kinder bis zu 12 Jahren auf, in manchen Bundesländern auch bis zu 14 oder 16 Jahren.