Sie sind hier: Leben & Rente / Lebensversicherung / Lebensversicherung gekündigt? - zu wenig erhalten?

Sie haben einen gekündigten und abgerechneten Lebens- oder Renten-versicherungsvertrag?

Sie haben ihren Rückkaufswert bereits erhalten?

Sie glauben, nun keine weiteren Ansprüche mehr zu haben?

 

IRRTUM!

Nahezu jeder bereits gekündigte und abgerechnete Vertrag birgt noch erhebliche Erstattungspotentiale - auch über bereits vorliegende BGH Urteile hinaus. Aus unserer Sicht ist nahezu JEDER Vertrag im Nachhinein anfechtbar und sämtliche eingezahlte Beiträge sind zu erstatten. Hierzu führen unsere Partnerspezialisten bereits umfangreiche, teure und langwierige Musterverfahren, vertreten die Interessen von mehr als 50.000 geschädigten Versicherungskunden mit einem Volumen von über 500 Mio. Euro und laden sie ein, sich diesen anzuschließen. Für Sie entfällt jegliche Arbeit und jedes finanzielle Risiko ab (mit Ausnahme einer geringen Selbstbeteiligung). Unser Partner holt für sie, zuverlässig und ohne Risiko, die ihnen zustehenden Beiträge nebst einer angemessenen Verzinsung zurück! Evtl. können Sie auch nicht geltend gemachte Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen